Warum überhaupt Lizenzen?
Werke der Literatur, Wissenschaft und Kunst unterliegen dem Urheberrecht. Das Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (UrhG) regelt unter anderem die Verwertung, Vergütung und das Verbot der Nutzung durch Dritte. In Deutschland ist das Recht des Urhebers an seinem geistigen Eigentum nach dem Ableben 70 Jahre lang geschützt. Dannach werden die Werke gemeinfrei und können uneingeschränkt genutzt werden.
Dem Urheberrecht sind in Deutschland Grenzen gesetzt, sogenannte Schranken. Neben der Erlaubnis der Vervielfältigung für den eigenen Gebrauch (Privatkopie) bieten die Entlehnungsfreiheit (Zitatrecht) und die Gestattung der öffentlichen Wiedergabe im Lehrbetrieb gewisse Freiheiten für Lehrende. Für die Bearbeitung und Verbreitung von Unterrichtsmaterialien reicht das jedoch nicht aus.
Hier kommen Nutzungsrechte ins Spiel (sogenannte Lizenzen), denn Vervielfältigung und Verbreitung geschützter Werke unterliegen dem Verwertungsrecht und sind übertragbar.
Lizenzen nach Creative Commons
Die gemeinnützige Gesellschaft "Creative Commons" hat weltweit anerkannte Lizenzverträge geschaffen, die den Urhebern erlaubt, der Öffentlichkeit verschiedene Nutzungsrechte und -möglichkeiten ihrer Werke einzuräumen. Die Lizenzen können miteinander kombiniert werden.
Für OER werden üblicherweise folgende CC-Lizenzen genutzt:
- Namensnennung (CC-BY)
- Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen (CC-BY-SA)
- Verzicht auf Rechte (CC0)
Weitere Informationen
Auf Was ist CC? und Mehr über die Lizenzen von Creative Commons Germany finden sich ausführliche Informationen zum Aufbau und Nutzen der CC-Lizenzen.
Aktuelle rechtlichen Fragen rund um Bildung und OER werden auf iRights.info beantwortet. Hier wird beonders auf die Rechte und Pflichten von Lehrkräften eingegangen, die beim Lizenzieren zu berücksichtigen sind.
Jointly bietet im OER Content Buffet Broschüren zu weiteren Themen im OER-Bereich an. Was ist CC0 beschäftigt sich ausführlich mit der Abgabe von Rechten.